Du kannst
Auf der Website der Bibliothek
Und vergiss nicht:
das Ausleihen ist kostenlos, vorausgesetzt man liefert rechtzeitig wieder ab.
Anmeldung und Benutzung des Leserausweises
Um Material der Bibliothek ausleihen zu können ist ein Leserausweis erforderlich. (Für dänische Staatsbürger gilt auch die Krankenversicherungskarte.)
Änderungen von Adresse, E-Mailadresse oder Handynummer sind der Bibliothek mitzuteilen oder deine Angaben auf der Website der Bibliothek selbst zu korrigieren.
Bei Verlust des Leserausweises ist die Bibliothek umgehend davon in Kenntnis zu setzen, um den Ausweis zu sperren.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird ein Leserausweis ausgestellt, wenn ein Elternteil oder ein Vormund das Anmeldeformular ausfüllt und unterzeichnet. Das Formular enthält die Bestimmung, dass die Eltern oder der Vormund für den Ausleih des Kindes oder Jugendlichen haften.
Serviceinformationen
Die Ausleihdauer beträgt im Regelfall 28 Tage. Für einige Materialien besteht eine Ausleihdauer von nur 14 Tagen.
Wird die Ausleihdauer überschritten, wirst du zur Erinnerung von der Bibliothek darüber benachrichtigt.
Ist deine E-Mailadresse oder Handynummer angegeben, erhältst du drei Tage vor dem Ablieferdatum eine Benachrichtigung von der Bibliothek.
Du kannst den Ausleih von Material verlängern, vorausgesetzt, dass keine Reservation von anderer Seite vorliegt.
Der Ausleih von Material kann höchstens zweimal verlängert werden.
Sowohl beim Ausleihen als auch beim Abliefern von Material wird immer eine Quittung ausgestellt.
Deine Haftung
Werden Materialien nicht oder beschädigt abgeliefert, ist dafür Schadenersatz zu zahlen. Die Schadenersatzkosten entsprechen dem Anschaffungspreis zuzüglich einer Bereitstellungs- und einer Verwaltungsgebühr.
Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für bei Benutzung des ausgeliehenen Materials an Abspielgeräten des Entleihers entstandene Schäden.
Werke in mehreren Bänden sind komplett zu ersetzen, wenn einzelne Teile davon nicht wiederanschaffbar sind.
Ersetztes Material kann bis zu ½ Jahr danach an die Bibliothek zurückgeliefert werden, wobei die Schadenersatzkosten abzüglich Verwaltungsgebühr rückvergütet werden.
Die Bibliothek behält das Eigentumsrecht an ausgeliehenen Materialen, die abhanden gekommen sind oder nicht abgeliefert wurden.